Turnerbund Beinstein e.V.

Beiträge Beiträge und Beitragsordnung (Stand 01-2008)

Gemäß § 6 der Satzung des TB Beinstein vom 24.4.1995 und Beschluss der Jahreshauptversammlungen vom
05.04.2001 und 18.03.2004 gilt folgende Beitragsordnung:

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Errichtung von Beiträgen an den TB Beinstein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

    Jahresbeiträge zum Gesamtverein

     

    seit 2002

    seit 2005

    Erwachsene

    56,00 Euro

    60,00 Euro

    Ehepaare

    80,00 Euro

    88,00 Euro

    Kinder und Jugendliche
    bis 18 Jahren

    28,00 Euro

    30,00 Euro

    Schüler, Studenten und Azubis
    mit Nachweis

    37,00 Euro

    40,00 Euro

    Rentner

    31,00 Euro

    35,00 Euro

    Eltern-Kind Turnen

    56,00 Euro

    60,00 Euro

    Gegen Vorlage des Stadtpasses Plus für Waiblingen bzw. des Sozialpasses wird nur jeweils der halbe Beitrag für den Hauptverein erhoben.

    Bei Familien wird nur für das erste und das zweite Kind ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Das dritte und jedes weitere Kind sind beitragsfrei.

  2. Die Beiträge außerordentlicher Mitglieder werden durch besondere Vereinbarung zwischen dem
    Vorstand des TB und dem außerordentlichen Mitglied festgesetzt.

  3. Anträge auf Änderung der Beitragsklasse sind mit entsprechendem Nachweis über die Kassiererin
    bis spätestens 28.02. des laufenden Jahres vorzulegen. Anschriftenänderungen sind sofort
    mitzuteilen.

  4. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes inbegriffen.

  5. Die einzelnen Abteilungen des TB können lt. § 6 der Satzung zur Deckung ihrer Mehrausgaben auf
    Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind dem Mitglied bei Eintritt
    in die Abteilung zu nennen.

  6. Bei Vereinseintritt bis zum 31. März ist der volle Beitrag eines Kalenderjahres, bei Eintritt ab 1. April ein auf die verbleibenden Monate berechneter Beitrag zu entrichten.

  7. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss durch eine schriftliche Erklärung bis spätestens 31. Dezember erfolgen.

  8. Der Einzug der Beiträge erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV i.d.R. im 1. Quartal des Geschäftsjahres.

    Das Beitragskonto des Vereins lautet
    Konto 390 117 013
    BLZ 602 901 10
    Bankverbindung Volksbank Waiblingen

    Kosten, die durch Nichteinlösung der Lastschrift entstehen, trägt das Mitglied.

  9. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, erhalten eine Rechnung. Zur Deckung des dadurch entstehenden Verwaltungsaufwandes wird ein Betrag von € 5.00 pro Person erhoben.

    Bei erforderlichen Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

  10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Abteilungsbeiträge

Ski

Erwachsene

7.00 Euro

Jugendliche 4.00 Euro Familien
(Kinder unter 18 J.) 
11.00 Euro

Tennis


Erwachsene

140,00 Euro

Ehepaare 200,00 Euro passiv 25,00 Euro

Jugendliche bis 14 Jahre

35,00 Euro

bis 18 Jahre 50,00 Euro bis 27 Jahre 100,00 Euro

Fußball

Erwachsene 

18,00 Euro

Jugendliche  € 12,00 Euro    

Die vollständige Beitragsordnung haben wir hier für Sie im PDF-Format hinterlegt.

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